Freiwilligendienste - weltwärts, FSJ im Ausland, EVS und CSP
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Fragen & Antworten zu den Freiwilligendiensten (FAQ)

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Was ist ein "Förderkreis", und was habe ich damit zu tun?
Als Teilnehmer an einem geförderten Programm bist du aufgerufen, AFS zu helfen, deinen Freiwilligendienst durch einen Förderkreis zu finanzieren.
Ein Förderkreis besteht aus Menschen oder Institutionen, die bereit sind für die internationalen Freiwilligendienste, also für das Engagement im Ausland und für den interkulturellen Austausch, einen bestimmten Geldbetrag an AFS zu spenden. Das hilft AFS, die Kosten für diese Freiwilligendienste im Ausland zu decken. Denn AFS ist ein ehrenamtlich basierter, gemeinnütziger Verein, der keinen Gewinn erwirtschaftet und deshalb die Kosten für Programmarbeit etc. so gering wie möglich halten muss.
Ausführliche Tipps und Hinweise zur Gründung eines Förderkreises kannst du in der AFS-Broschüre "Informationen für Spendenscouts" nachlesen. Die gewünschte Höhe der Förderkreise beträgt für die einzelnen Programme:
  • IJFD (Internationaler Jugendfreiwilligendienst) = Förderkreis 3.500 Euro
  • weltwärts = Förderkreis 1650 Euro, das entspricht 150 Euro pro Monat

Wie funktioniert die Programmplatzvergabe?

Du bewirbst dich zunächst allgemein für einen Freiwilligendienst im Ausland. Auf der Info- und Auswahlveranstaltung hast du dann die Möglichkeit anzugeben, ob du dich nur für eines unserer Programme oder für mehrere interessierst. Da die Einsatzstellen in den Programmen begrenzt sind, hast du größere Chancen auf eine Zusage, wenn du für alle Programme (weltwärts, IJFD und CSP) offen bist.

Muss ich die Sprache meines Gastlandes vor der Abreise sprechen?
In einigen Ländern solltest du Grundkenntnisse der Landessprache mitbringen. Genauere Angaben hierzu findest du auf den jeweiligen Länderseiten. Bei den Freiwilligendiensten sind Sprachkurse in fast allen nicht-englischsprachigen Destinationen fester Bestandteil der Programme.

Ist eine Fortzahlung des Kindergeldes möglich?
Beim weltwärts-Programm und auch beim Internationalen Jugendfreiwilligendienst wird das Kindergeld weiterhin gezahlt.
Aber auch für deine CSP-Teilnahme kannst die Fortzahlung des Kindergeldes beantragen, wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. AFS ist dir dabei behilflich und stellt automatisch entsprechende Bescheinigungen aus. Da die Kindergeldzahlungen auf Länderebene durch die jeweiligen Familienkassen erfolgen, gibt es keine einheitlichen Regelungen zur tatsächlichen Bewilligung.

Was ist mit der Rentenversicherung?
Ein Freiwilligendienst wird von der Rentenkasse als Auslandspraktikum angesehen. Die ausländische Einsatzstelle zahlt für den Teilnehmer keine Beträge in die deutsche Rentenversicherung ein. Wenn du dir diese Zeit später dennoch als Ausbildungszeitraum anrechnen lassen willst, kannst du die entsprechenden Beiträge selbst einzahlen. Dies muss vorher bzw. zeitnah zum Freiwilligendienst erfolgen. Eine nachträgliche Zahlung noch Jahre später ist nicht möglich. Weitere Informationen dazu findest du unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Bietet AFS auch den European Voluntary Service (EVS) an?
Aktuell bieten wir keine Freiwilligendienste im Rahmen des europäischen Freiwilligendienstes, kurz EFD an.

Ist es möglich, mit AFS ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Ausland zu verbringen?
Aufgrund der Abschaffung der Wehrpflicht haben sich die Fördervoraussetzungen das FSJ im Ausland verändert. Deshalb bieten wird seit 2011 alternativ den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) an.
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