Freiwilligendienste - weltwärts, FSJ im Ausland, EVS und CSP

Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland

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AFS ist anerkannter Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) im Ausland. Die Einsatzstellen sind vorwiegend in den Büros unserer internationalen AFS-Partnerorganisationen. Die Aufgabenbereiche reichen von der täglichen Gastschülerbetreuung bis hin zu besonderen Projekten. Das FSJ in den AFS-eigenen Einsatzstellen dauert 12 Monate inklusive der Vor- und Nachbereitungszeit und beginnt im August.


Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können das FSJ im weltweiten Ausland als Ersatz für den Zivildienst nach §14 b des Zivildienstgesetzes zu absolvieren.

Für das FSJ kannst du dich bewerben, wenn du
  • zwischen 18 und 22 Jahre alt bist (Dienst muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden)
  • bereit bist zum Aufbau eines Förderkreises (Förderkreissumme 3.000 €; Australien: 4.500 €)
  • Landes- und Sprachkenntnisse des Gastlandes besitzt
  • Interesse an internationalen Begegnungen hast.
Ehrenamtliche Mitarbeit bei AFS oder einer anderen Jugendorganisation ist von Vorteil. Unter Einsatzfelder bekommst du einen Überblick über die möglichen Arbeitsbereiche der FSJ-Einsatzstellen.

Bewerbungsfristen
Der nächste Bewerbungsbeginn ist der 15. September 2010 für die Abreise im Sommer 2011.

Eine Bewerbung für das FSJ ist ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular möglich! Hole dir weitere Informationen zum Anmeldeprozess unter Bewerben.

Leistungen des Programms:
  • 100 € Taschengeld monatlich
  • Internationale und lokale Reisekosten
  • Unterkunft und Verpflegung in Gastfamilien oder den Einsatzstellen
  • Betreuung und pädagogische Begleitseminare im In- und Ausland (5 Wochen)
  • Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung im Ausland)
Die Abreisetermine sind eng mit den Terminen der Vor- und Nachbereitung verbunden. Sie gelten als Teil der Zivildienstzeit und können nicht verändert werden.

Finanzierung & Förderkreis
Die Freiwilligen erhalten eine Teilförderung vom Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für Unterkunft, Verpflegung, Versicherung, Reisekosten, Taschengeld und die Teilnahme an Begleitseminaren. Die Kosten , die durch die Förderung nicht gedeckt werden, sollten durch einen von dir initiierten Förderkreis erbracht werden. Was das ist, und wie du einen erfolgreichen Förderkreis aufbaust, findest du in den AFS Informationen für Spendenscouts. 
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