Auslands-BAföG für Schüler leichter möglich
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Wer ein halbes oder ganzes Jahr ins Ausland möchte, kann sich freuen: Die Bestimmungen für das Auslands-BAföG wurden gelockert. Gymnasiasten, die für ihren Schulbesuch im Ausland BAföG beantragen möchten, müssen nicht mehr nachweisen, dass der Auslandsaufenthalt auf die Inlandsschulbildung anrechenbar ist. Also, auch wenn das Austauschjahr eingeschoben wird, ist eine Förderung über BAföG möglich und zwar für Schüler, die in 12 Jahren Abitur machen, ab der 10. Klasse und für Schüler, die in 13 Jahren Abitur machen, ab der 11. Klasse. Hier geht es zu den neuen BAföG-Bestimmungen.
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