Weltweiter Jugendaustausch ist so wichtig wie nie zuvor!
Durch die Covid-19 Pandemie stehen wir bei AFS vor besonderen und noch nie dagewesenen Herausforderungen. Gemeinsam mit unseren weltweiten Partnerorganisationen setzen wir alles daran, jungen Menschen auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen interkulturellen Austausch zu ermöglichen. Gerade jetzt ist unsere Arbeit wichtiger denn je. Ein Auslandsaufenthalt und der damit verbundene Austausch mit anderen Menschen kann helfen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wieder neue Perspektiven in schwierigen Zeiten aufzuzeigen.
Aktuelle Informationen zum AFS-Schüleraustausch
Ausblick 2023/2024 – wir freuen uns auf eure Bewerbungen!
Wir gehen in unseren aktuellen Planungen davon aus, dass internationaler Jugendaustausch stattfinden kann. Selbstverständlich beobachten wir weiterhin die weltweiten Entwicklungen und werden, falls notwendig, auch kurzfristige Programmänderungen vornehmen. Die Sicherheit unserer Programme steht für uns an oberster Stelle.
Pandemiebedingt kann es derzeit Einschränkungen geben:
Sicherheitsbeschränkungen vor Ort, Unsicherheiten bezüglich der Rückreisemöglichkeiten oder fehlende Aufenthaltsgenehmigungen/Visa können dazu führen, dass bestimmte Länder – auch kurzfristig – nicht angeboten werden können.
In einigen Ländern ist möglicherweise auch ein späterer Programmstart als ursprünglich geplant erforderlich.
Ebenso ist es möglich, dass wir unsere Programme aufgrund von anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen im Ausland nicht in allen Ländern durchführen können.
Wir setzen jedoch alles daran, den Betroffenen passende, alternative Destinationen und Programme anzubieten.
Also, worauf wartest du? Wir freuen uns auf dich!
Austausch aktuell
Im vergangenen Jahrgang 2021/20222 fand Schüleraustausch überwiegend in den europäischenLändernund Nordamerika statt. Viele Teilnehmende haben, wenn Ausreisen nicht stattfinden konnten, ihr Austauschland in die Nachbarländer verlegt oder auf das nächste Jahr verschoben.
In der Sommerausreise 2022/2023 findet Schüleraustausch wieder in allen Regionen der Welt statt. Nur sehr wenige Programme mussten aufgrund fehlender Möglichkeit ein Visum zu beantragen abgesagt werden.
Vor und nach dem Austausch – Online statt Präsenz:
Selbstverständlich finden auch weiterhin unsere umfangreichen Vor- und Nachbereitungen zum Schüleraustausch statt. Diese programmbegleitenden Maßnahmen sind Teil des interkulturellen Austauschs bei AFS und stehen für unsere hohen Qualitätsstandards.
Aus Sicherheitsgründen fanden bis 2021 viele unserer Veranstaltungen online statt.
Seit diesem Jahr treffen sich Programmteilnehmende und Ehrenamtliche wieder überwiegend in Präsenz. Dies betrifft unser gesamte Bildungsprogramm, inklusive unserer Vor- und Nachbereitunsseminare.
Messen, an denen AFS teilnimmt, finden sowohl online als auch in Präsenz statt.
Hier findest du unsere aktuellen und kostenlosen Online-Infoveranstaltungen und die Messetermine.
Situation vor Ort
Wir versuchen, das Austauscherlebnis für alle so normal wie möglich zu gestalten. Dennoch kann es derzeit zu veränderten Bedingungen im Gastland kommen, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar sind. Nach Rücksprache mit unseren Partnerorganisationen KANN es zu folgenden Einschränkungen kommen:
So kann eine mehrtägige Quarantäne nach der Einreise erforderlich sein.
Es kann zu Online-Unterricht und/oder nur wenigen Präsenztagen in der Schule kommen.
Eventuell werden weniger der sonst üblichen Sport- oder Freizeitangebote stattfinden.
Es kann zu erneuten Bewegungseinschränkungen oder einem „Lockdown“ kommen.
WICHTIG: Alle Programmteilnehmenden sind selbstverständlich jederzeit gut aufgehoben in unserem AFS-Netzwerk – dafür sorgen täglich mit unermüdlichem Einsatz unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sicherheit und Wohlbefinden aller Programmteilnehmenden
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unser internes Pandemie-Krisenteam von AFS Deutschland beobachten die Entwicklung von Covid-19 unter Berücksichtigung der Informationen des Robert-Koch-Instituts sowie der Gesundheits- und Reiseempfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit und des Auswärtigen Amtes. Zudem sind wir in engem Austausch mit dem internationalen Risikomanagement-Team unseres Dachverbandes in New York und unseren Partnerorganisationen weltweit. Wir informieren zeitnah alle Angestellten, Programmteilnehmende und deren Eltern über laufende Entscheidungen, die sie und das Handeln von AFS direkt betreffen.
FAQ Schüleraustausch
Kann ich mich jetzt für ein Austauschprogramm im Schuljahr 2023/24 bewerben?
Ja! Gemeinsam mit unseren internationalen Partnerorganisationen wollen wir es Interessierten auch unter den gegebenen Umständen ermöglichen, mit AFS eine interkulturelle Erfahrung zu machen. Für die Bewerber und Bewerberinnen ändert sich erst einmal nichts: Sie können sich ganz normal und unverbindlich unter https://portal.afs.de/ für ein Wunschland und einen Wunschtermin bewerben. AFS informiert die Bewerber und Bewerberinnen über den aktuellen Stand und hält sie auf dem Laufenden über alle Entwicklungen zu dem jeweiligen Wunschland.
Was passiert, wenn sich die Covid-19-Situation während meines Austauschs verschlechtert?
Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Programmteilnehmenden bleiben unsere oberste Priorität – vor Start des Auslandsaufenthaltes und auch während der gesamten Programmdauer. Wenn sich das Infektionsgeschehen des Gastlandes während des Austausches verschlechtert, prüft AFS genau, ob das Programm fortgesetzt werden kann und ob die Sicherheit der Teilnehmenden gewährleistet ist.
Nach welchen Kriterien stellt AFS sicher, dass ein Land bereit ist, wieder Teilnehmende aufzunehmen?
Wir beobachten die weltweite Lage genauestens und sind im konstanten Austausch mit unseren Partnerorganisationen, um den Überblick über diese dynamische und schnelllebige Situation zu behalten. Diese stehen wiederum in engem Austausch mit den jeweiligen Behörden und reagieren entsprechend auf aktuelle Entwicklungen. Unser internationales Risikomanagement-Team hat eine Checkliste mit Kriterien erstellt, um ein Land für die erneute Aufnahme und/oder Entsendung von Teilnehmenden freizugeben. Sofern ein Land diese Kriterien nicht erfüllt, wird AFS in diesem Land keine Teilnehmenden einreisen lassen. Zu den Kriterien gehören folgende länderspezifische Informationen:
• Aktuelle Infektionszahlen und -raten
• Politisches Geschehen und Zustand der Gesundheitsversorgung
• Einwanderungs- und Flugbeschränkungen
• Situation an den Schulen
• Auswirkungen auf das soziale und tägliche Leben
• Kapazitäten der Gastfamilie sowie der Partnerorganisation
Was passiert, wenn ich oder jemand aus der Gastfamilie während des Austauschs krank werden?
Wer Symptome von Covid-19 oder einer anderen Krankheit verspürt, sollte dies unverzüglich seiner Gastfamilie mitteilen. Zusammen mit ihnen sollte ein Arzt aufgesucht und alle ärztlichen Empfehlungen befolgt werden. Ebenfalls muss die Partnerorganisation in dem jeweiligen Gastland informiert und auf dem Laufenden gehalten werden, damit wir sowohl Programmteilnehmende und Gastfamilie gut unterstützen können. Darüber hinaus müssen alle in dem Gastland geltenden medizinischen und sicherheitstechnischen Regeln und Vorschriften befolgt werden. Dies kann beinhalten, dass bestimmte Vorsichtsmaßnahmen wie das Verbleiben in Quarantäne getroffen werden. Selbstverständlich sind Erkrankungen im Zusammenhang mit Covid-19 durch unsere Krankenversicherung abgedeckt.
Ich mache mir Sorgen um das derzeitige Risiko eines Auslandsaufenthalts. Ist eine solche Reise sicher?
AFS nimmt die Sorgen aller Beteiligten sehr ernst: ob Programmteilnehmer und -teilnehmerinnen, Eltern oder Interessierte. Als globale Austauschorganisation mit über 70 Jahren Erfahrung in der Durchführung von internationalem Jugendaustausch verfügt AFS über ein Netzwerk erfahrener Experten in puncto Risikomanagement, das seine Teilnehmenden bereits durch mehrere Herausforderungen erfolgreich geführt hat. Während der aktuellen Pandemie haben wir fast 7.000 Teilnehmende aus über 90 Ländern sicher und schnell evakuiert. Sicherheit hat bei AFS oberste Priorität.
Jede Person, die mit AFS ins Ausland geht, hat Zugang zu einem soliden Unterstützungsnetzwerk, das jungen Menschen helfen kann, einschließlich:
• Sorgfältig überprüfte Gastfamilien, die sich um unsere Teilnehmenden kümmern, als wären sie ihre eigenen Kinder.
• Ein Netzwerk von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Zielländern, die während des Aufenthalts der AFS-Teilnehmenden lokale Unterstützung leisten.
Was ändert sich derzeit am Ablauf des Austauschprogramms?
Wir versuchen, das Austauscherlebnis für unsere Teilnehmenden vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt so normal wie möglich zu gestalten. Einige Änderungen und Abweichungen können jedoch unvermeidbar sein. Je nach Einschätzung der Situation seitens der Partnerorganisation können beispielsweise Seminare/Veranstaltungen im Gastland teilweise digital stattfinden.
Was passiert, wenn das AFS-Programm aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesagt wird?
Für den Fall, dass eine Abreise ins Gastland aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die beispielsweise durch die Folgen des Covid-19-Virus eintreten, nicht möglich ist, wird der Teilnahmebeitrag zurückerstattet.
Ich habe weitere Fragen. Mit wem kann ich sprechen?
Wir beantworten jederzeit gerne alle Fragen! Unsere geschulten und erfahrenen Mitarbeitenden sind per E-Mail unter [email protected] sowie telefonisch über das Infotelefon: 040 399 222-0 zu erreichen.
Unsere Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 10:00 Uhr – 20:00 Uhr.
Aktuelle Informationen zum AFS-Gastfamilienprogramm
Das Gastfamilienprogramm von AFS geht weiter und wir freuen uns über Bewerbungen von interessierten Familien!
Nach unseren derzeitigen Planungen gehen wir davon aus, dass unser Gastfamilienprogramm 2022 stattfinden kann. Aktuell suchen wir weltoffene und gastfreundliche Familien, die ab September 2022 ein Gastkind bei sich aufnehmen möchten.
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Teilnehmenden steht bei AFS an erster Stelle. Deshalb reagieren wir je nach Pandemielage im In- und Ausland flexibel und halten uns an aktuelle Einreisebestimmungen sowie Reisewarnungen. Änderungen im Ablauf des Gastfamilienprogramms sind aus diesem Grund schwer vorherzusagen und können vorkommen.
Betreuung und Begleitung unter Corona-Bedingungen
Eine intensive Betreuung und Begleitung der internationalen Jugendlichen sowie der Gastfamilien ist für AFS sehr wichtig und wird auch unter dynamisch wechselnden Corona-Bedingungen weiter sichergestellt sein. Aktuell findet die Begleitung der Gastfamilien und -kinder vermehrt digital und telefonisch statt. Wir versuchen aber, mindestens ein persönliches Kennenlernen unter Einhaltung der gegebenen Hygiene- und Abstandsregelungen anzubieten.
Die vorbereitenden Camps für die Gastkinder finden nach Möglichkeit in Präsenz statt. Jedoch kann es sein, dass wir auf ein digitales Format ausweichen müssen. AFS arbeitet derzeit zudem an einer digitalen Austauschmöglichkeit für Gastfamilien.
Grundsätzlich gilt für einreisende Jugendliche das Gleiche wie für ausreisende deutsche Jugendliche. Abhängig von der Pandemielage und den jeweiligen Regelungen der Bundesländer kann es derzeit zu folgenden Einschränkungen kommen:
Eine Quarantäne nach der Einreise kann erforderlich sein.
Es kann zu Online-Unterricht und/oder nur wenigen Präsenztagen in der Schule kommen.
Eventuell werden keine der sonst üblichen Sport- oder Freizeitangebote stattfinden.
Es kann zu erneuten Bewegungseinschränkungen oder einem „Lockdown“ kommen.
Detaillierte Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen, Testregularien und weiteren Fragen können Sie nachfolgend in unseren FAQ’s nachlesen.
Übrigens: In unseren kostenlosen Online-Infoveranstaltungen mit Schwerpunkt auf das Gastfamilienprogramm gehen unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf alle Ihre Fragen ein. Zudem berichten Experten und ehemalige Gasteltern von ihren Erfahrungen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz für die nächste Veranstaltung!
FAQ Gastfamilienprogramm
Welche Bestimmungen gelten für die Einreise von ausländischen Austauschschülerinnen und Austauschschülern?
Für Deutschland gelten derzeit bei der Einreise aus vielen Staaten Reisebeschränkungen. AFS Deutschland beobachtet die globale Pandemielage kontinuierlich und ist in regelmäßigem Austausch mit den Partnerorganisationen. Auf Basis der Informationen der Bundesregierung reagieren wir dynamisch auf Einreisebestimmungen und Reisewarnungen. Dabei orientieren wir uns an den Corona-Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit sowie den Informationen zur Einreise des Auswärtigen Amtes.
Digitale Einreiseanmeldung:
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Von dieser Anmeldepflicht sind Personen ausgenommen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten. Wir informieren alle Schülerinnen und Schüler vor Anreise über die Notwendigkeit der digitalen Einreiseanmeldung.
Wie sieht der Schulalltag für mein Gastkind unter Corona-Bedingungen aus?
Derzeit ändern sich die Bestimmungen und Reglungen zum Schulbesuch für Gastkinder variierend nach Bundesland sehr dynamisch. Deshalb können wir aktuell keine verbindlichen Angaben dazu machen. Wir bitten daher alle Gastkinder, mit eigenen Laptops anzureisen.
Was passiert, wenn mein Gastkind während des Aufenthaltes einen Covid-19-Test machen muss?
Sollte während des Aufenthaltes des Gastkindes ein PCR-Test aus gesundheitlichen Gründen notwendig sein, werden die Kosten von der AFS-Krankenversicherung gedeckt.
Die Kosten von PCR- oder Schnelltests zur Teilnahme an Freizeitaktivitäten müssen vom Gastkind übernommen werden.
Hat mein Gastkind vor der Einreise bereits eine Corona-Impfung erhalten?
Wir fragen vor Anreise unsere Partnerbüros nach den Impfungen der Gastkinder. Ein vollständiger Impfstatus ist jedoch keine zwingende Voraussetzung.
Aktuell lässt sich sagen, dass fast alle Gastkinder (mit in Deutschland anerkannten Impfstoffen) doppelt geimpft sind oder zur Anreise im September 2022 vollständig geimpft sein werden. Die seltenen Ausnahmen sind Gastkinder, in deren Heimatländern noch keine Impfstoffe für Minderjährige freigegeben sind.
Kann sich mein Gastkind in Deutschland impfen lassen?
Ja! In Deutschland lebende Personen aus dem Ausland sind impfberechtigt, da sie über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen und nach Anmeldung ihren aktuellen Wohnsitz in Deutschland haben.
Jugendliche ab 16 Jahren können sich impfen lassen. Grundsätzlich müssten einer Impfung die leiblichen Eltern zustimmen. Auf der Internetseite des RKI finden Sie ein Aufklärungsmerkblatt und einen Anamnesebogen, welcher bei der Impfung unterschrieben werden muss, bei Jugendlichen unter 18 Jahren von den leiblichen Eltern: Aufklärungsmerkblatt des RKI.
Die Impfungen werden in Deutschland nicht über die Krankenkassen, sondern über die zuständigen Behörden abgerechnet. Weder das Gastkind noch AFS sollten etwas mit der Rechnung zu tun bekommen, es sei denn die zuständige Behörde würde das zurückweisen. In diesem Fall müssten die leiblichen Eltern die Kosten übernehmen. Die AFS-Versicherung zahlt in diesem Fall, wie bei allen anderen Impfungen, nicht. Die Gastkinder werden hier wie Privatversicherte behandelt, sollten beim Arzt also auch so abgerechnet werden.
Was passiert, wenn mein Gastkind während des Aufenthaltes an Covid-19 erkrankt?
Erkrankt Ihr Gastkind in der Zeit des Austauschs an Covid-19, steht Ihnen AFS in dieser Zeit selbstverständlich bei und begleitet sie in dieser Ausnahmesituation. Gemeinsam mit dem AFS-Betreuer, der Gastfamilie sowie der leiblichen Familie wird eine individuelle Lösung für die Situation erarbeitet, die für alle Beteiligten passend ist.
Wenn für die Covid-19-Erkrankung Behandlungskosten anfallen:
Mit Ausnahme bereits bestehender Vorerkrankungen deckt die AFS-Krankenversicherung die Kosten für alle Krankheiten oder Verletzungen ab, die während des Programms entstanden sind. Covid-19 wird als Krankheit behandelt und die Kosten für die Behandlung sowie die von einem Arzt verschriebenen Medikamente werden erstattet.
Wenn die Gastfamilie das Programm unter diesen Bedingungen nicht fortsetzen will:
Das AFS-Büro versucht in diesem Fall, eine neue Familie für die Aufnahme Ihres Gastkindes zu ermitteln.
Wenn nach Erkrankung des Gastkindes ein weiteres Familienmitglied an Covid-19 erkrankt:
Die Gastfamilie bzw. deren Versicherung übernimmt die Kosten für ihre eigene Behandlung. AFS bietet keine medizinische Versorgung für Gastfamilien.
Wenn ein anderes Mitglied der Gastfamilie an Covid-19 erkrankt, wird das Gastkind dann in eine neue Familie verlegt?
AFS prüft jeden Fall individuell. Es ist möglich, dass die Quarantäne für alle im Haushalt lebenden Personen gilt und ein Familienwechsel unter diesen Bedingungen während der Quarantänezeit nicht möglich ist. AFS wird situationsabhängig prüfen, was angesichts der örtlichen Vorschriften und der Verfügbarkeit von Familien und Freiwilligen möglich ist.
Ich habe weitere Fragen. Mit wem kann ich sprechen?
Wir beantworten jederzeit gerne alle Fragen! Unsere geschulten und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind per E-Mail unter [email protected] sowie telefonisch über das Infotelefon: 040 399 222-0 für Sie erreichbar.
Unsere Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 10:00 Uhr – 20:00 Uhr.
Aktuelle Informationen zum AFS Freiwilligendienst
Derzeit planen wir im Freiwilligendienst die regulären Ausreisen in Zusammenarbeit mit unseren AFS-Partnern. Aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie muss jedoch damit gerechnet werden, dass Ausreisen verschoben werden können oder ggf. abgesagt werden müssen. Dabei stehen die Sicherheit und Gesundheit unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer jederzeit an erster Stelle. Wir befinden uns in engem Austausch mit unseren AFS-Partnern in den Gastländern und beobachten die jeweiligen Entwicklungen kontinuierlich.
Betreuung und Begleitung
Die Betreuung und Begleitung der Freiwilligendienstleistenden ist weiterhin gewährleistet und wird ggf. in den digitalen Raum verlagert. Das betrifft vor allem die Vor- und Nachbereitungsseminare.
Einreise in die AFS-Gastländer
Ein Corona-Test ist vor Einreise von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorzunehmen.
Eine 14-tägige Quarantäne nach der Einreise kann erforderlich sein.
Präsenzveranstaltungen können online stattfinden.
Programmangebote wie z.B. der Reisemonat nach Programmende, Freizeitangebote wie spezifische Gruppenreisen oder die Teilnahme an Sprachkursen während der Programmdurchführung werden ggf. nicht durchgeführt.
Es kann zu erneuten Bewegungseinschränkungen oder einem „Lockdown“ kommen.
Es gilt für ausreisende Freiwillige von AFS Deutschland eine COVID-Impfpflicht. Auch der Nachweis über eine jüngere Genesung von COVID-19 ist zulässig.
FAQ Freiwilligendienst
Wie ist die derzeitige Lage bei den Freiwilligendiensten?
AFS Deutschland plant derzeit, die kommenden Ausreisen im Freiwilligendienst planmäßig stattfinden zu lassen, jedoch besteht aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung der Covid-19-Pandemie keine Garantie, dass alle planmäßigen Ausreisetermine eingehalten werden können.
Die Bedingungen für die Durchführung eines Freiwilligendienstes während Pandemie evaluiert AFS Deutschland gemeinsam mit seinen Partnern vor Ort und den fördernden Ministerien anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs laufend.
Dazu gehört neben den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts z.B. auch die zusätzliche individuelle Prüfung jeder Region durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Sind alle Länder normal verfügbar?
Wir planen damit, dass wir in den meisten unserer Länder wieder ganz normal platzieren können.
Wie wird mit den Förderkreisen umgegangen?
Die Förderkreisspenden sollen wie gewohnt von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gesammelt werden. Wir bitten dich allerdings, das Geld erst einmal auf dem eigenen Konto zu verwalten, bis AFS die ausdrückliche Überweisungsaufforderung ausspricht. Hintergrund dazu ist, dass einmal überwiesene Spenden nicht zurückgezahlt werden können, falls es aufgrund der Corona-Krise nicht zu einer Ausreise kommen sollte.
Ich habe weitere Fragen. Mit wem kann ich sprechen?
Wir beantworten jederzeit gerne alle Fragen! Unsere geschulten und erfahrenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind per E-Mail unter [email protected] sowie telefonisch über das Infotelefon: 040 399 222-0 zu erreichen.
Unsere Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 10:00 Uhr – 20:00 Uhr.
Schüleraustausch trotz Corona
Programmteilnehmenden ziehen positives Fazit
Die Covid-19 Pandemie hält die ganze Welt in Atem und hat natürlich auch Auswirkungen auf den Schüleraustausch. Wir haben hier einige der Erfahrungen aufbereitet, die unsere Teilnehmenden während ihres Schüleraustausches in diesen schwierigen Zeiten gemacht haben. Die Erfahrungen werden von den Jugendlichen als durchweg positiv bezeichnet. Und eines haben alle gemeinsam: Sie würden den Schüleraustausch sofort wiederholen – trotz der Covid-19 Pandemie.
Radiobeitrag des Deutschlandfunks zum Schüleraustausch in Corona-Zeiten (Autor: Johannes Kulms)
Interview mit Lieza Thoms, Austauschschülerin in Lettland 2020/21
Lieza würde ihren Schüleraustausch in Lettland ohne zu Zögern und trotz der Pandemie sofort wieder machen. Das komplette Interview befindet sich hier.
Was bisher geschah…
So reagierte AFS auf die Covid-19 Pandemie
Mitte März 2020 mussten rund 7.000 junge erwachsene Menschen aufgrund der COVID-19-Pandemie ihr AFS-Programm vorzeitig beenden. Ehrenamtliche und AFS-Mitarbeitende auf der ganzen Welt arbeiteten Tag und Nacht daran, die Teilnehmenden sicher zurück in ihre Heimatländer und zu ihren Familien zu bringen.
Weil viele Flüge verschoben und gestrichen wurden, realisierte AFS eine in der Vereinsgeschichte bisher einmalige Rückholaktion: Gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen charterte AFS Deutschland ein Flugzeug, das rund 300 Jugendliche aus den USA zurück nach Europa brachte.
200 deutsche AFSer und AFSerinnen landeten am 1. April sicher und wohlbehalten in Frankfurt und wurden dort von ehrenamtlichen Mitarbeitenden von AFS sowie ihren Familien herzlich empfangen. Anschließend begaben sich die Jugendlichen in eine 14-tägige Quarantäne.