In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Deshalb schließt AFS sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft an. Informationen über AFS Interkulturelle Begegnungen e.V entsprechend der Selbstverpflichtung:
AFS Interkulturelle Begegnungen e.V verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO und ist deshalb nach dem letzten AFS zugegangenen Freistellungsbescheid nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
AFS beschäftigt z.Zt. 89 hauptamtliche Mitarbeiter (49 Vollzeit/40 in Teilzeit – 63 vollzeitäquivalent) in der Geschäftsstelle in Hamburg sowie in vier Regionalbüros. Dazu kommen diverse Praktikanten.
Darüberhinaus engagieren sich über 3.000 ehrenamtliche Mitarbeiter deutschlandweit für AFS.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. ist als selbstständiger Verein Teil eines internationalen Netzwerks mit über 50 Partnerorgansationen unter dem Dachverband AFS International.
2011 gründete AFS zur Durchführung von interkulturellen Trainings- und Beratungsangeboten eine gemeinnützige GmbH. Die 100-prozentige Tochtergesellschaft heißt InterCultur gGmbH.
AFS ist Mitglied im Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch sowie im Arbeitskreis "Lernen und Helfen in Übersee" e.V. (Gesprächskreis Internationale Freiwilligendienste).