Seit mehr als hundert Jahren steht AFS für Völkerverständigung und Toleranz. Viele Menschen, die AFS nahestehen, möchten diese Ziele langfristig unterstützen. Etwas zurückgeben, das bleibt. Nachlassspenden bieten die Möglichkeit auch über die eigene Handlungszeit hinaus, AFS langfristig zu unterstützen und mitzugestalten. Gemeinsam mit AFS gibst du deine Wertvorstellungen von Toleranz und einem friedvollen Miteinander weiter und kannst ganz individuell entscheiden, wie Dein Nachlass fortwirkt. Als gemeinnützige Einrichtung ist AFS von der Erbschaftssteuer befreit. Dein Nachlass kommt also ohne Abzüge dem gewidmeten Zweck zugute.
Erbschaften, Nachlässe und Erbschaftsspenden finanzieren Stipendien, unsere Arbeit mit Ehrenamtlichen und garantieren besonders den Fortbestand und die Modernisierung von AFS. Denn anders als reguläre Spenden darf AFS Nachlässe zurücklegen und auch erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt verwenden. Das sichert unser Wirken, auch in schwierigen Zeiten.
Im Erbfall kann ein Teil des Erbes in manchen Fällen sogar ohne finanziellen Eigenverlust gespendet werden. Denn von einem erhaltenen Erbe kann aus einem über den Erbschaftssteuerfreibetrag gehenden Anteil vor Steuerberechnung gespendet werden.
Unsere Nachlassbroschüre bietet Einblicke wie du AFS in deinem Testament oder auch im Falle einer eigenen Erbschaft bedenken und deine Werte weitergeben kannst. Hier kannst du diese kostenfrei bestellen.
Gerne berät Elke Sager | Tel: 040399222 975 | dich persönlich in einem vertraulichen Gespräch. Gemeinsam besprechen wir welche Möglichkeiten es gibt und was deinem persönlichen Willen entspricht.